Christian Aleth

Land- und Baumaschinenservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Land- und Baumaschinenservice
Christian Aleth
Kufsteiner Str. 11
14612 Falkensee

E-Mail: info@chaleth.com
Telefon: +49 176 57632987

§ 1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Christian Aleth Land- und Baumaschinenservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2. Leistungen

Der Auftragnehmer bietet Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Fehlerdiagnosen (mechanisch, elektrisch, hydraulisch) an Land- und Baumaschinen sowie motorbetriebenen Kommunalgeräten an.

Zu den Leistungen gehören außerdem:

  • Ersatzteilbeschaffung
  • Bestandsaufnahmen
  • Ausbau und Einbau defekter Hydraulikschläuche (Neuanfertigung erfolgt über einen externen Hydraulikdienst)
  • Vor-Ort-Service mit Werkstattwagen im Raum Berlin/Brandenburg

§ 3. Angebot, Recherche und Kostenvoranschläge

Detaillierte Angebote oder Kostenvoranschläge werden mit 100,00 € netto berechnet. Diese Summe wird vollständig mit dem Auftragswert verrechnet, wenn es zur Beauftragung kommt.

Bei aufwändiger Recherche zu Ersatzteilen oder fehlender technischer Dokumentation wird der Zeitaufwand mit 50 % des Stundensatzes (35,00 € netto pro Stunde) vergütet.

§ 4. Preise und Abrechnung

Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (aktuell 19 %).

Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung auf Stundenbasis oder zum vorher festgelegten Fest- oder Pauschalpreis.

  • Stundensatz: 70,00 € netto
  • Fahrkosten Regelung: (Zonenmodell mit festen Pauschalpreisen)
ZoneEntfernung (Hin- und Rückweg)Pauschale (netto)
Zone 1bis 20 km55,00€
Zone 2bis 30 km65,00€
Zone 3bis 50 km85,00 €
Zone 4bis 70 km105,00€
Zone 5bis 90 km125,00€
ab 100 kmnach Vereinbarungindividuell

Die Entfernungen beziehen sich auf die zurückzulegende Strecke vom Unternehmenssitz in Falkensee zum Einsatzort, ermittelt über die schnellste Route laut Google Maps. Die Fahrtkosten werden in Angeboten und Rechnungen gesondert ausgewiesen.

  • Material: nach tatsächlichem Bedarf

Bei Auftragserteilung wird eine Abschlagsrechnung in Höhe von 40 % der Gesamtsumme oder in Höhe der Materialkosten gestellt.

Sobald die Zahlung erfolgt und das Material verfügbar ist, wird ein verbindlicher Ausführungstermin vereinbart.

In dringenden Notfällen entfällt diese Regelung.

§ 5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, sofern ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich und durchsetzbar ist (wird aktuell geprüft).

§ 6. Mahnverfahren mit 7-Tage Zahlungsziel

Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug erfolgt ein gestuftes Mahnverfahren:

1. Mahnung (Zahlungserinnerung): erfolgt nach Ablauf der Zahlungsfrist per E-Mail oder Post – kostenfrei


2. Mahnung: erfolgt 7 Tage nach der 1. Mahnung bei weiterem Zahlungsverzug, Mahngebühr: 5,00 € netto


3. Mahnung: erfolgt weitere 7 Tage später mit letzter Fristsetzung und Hinweis auf rechtliche Schritte, Mahngebühr: 10,00 € netto

Zusätzlich werden ab der 2. Mahnung Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet:
– 5 % über dem Basiszinssatz für Verbraucher (B2C)
– 9 % über dem Basiszinssatz für Unternehmer (B2B)

Bleibt eine Zahlung auch nach der dritten Mahnung aus, kann der Vorgang ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsbeistand übergeben werden.

§ 7. Termine, Absagen und Verschiebungen

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Terminverschiebungen müssen mindestens 24 bis 48 Stunden im Voraus per Telefon, WhatsApp oder E-Mail mitgeteilt werden.

Diese Frist gilt gegenseitig – sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer.

Wird der Termin vom Auftraggeber zu kurzfristig abgesagt oder verschoben, oder wenn kein Zugang zum Gerät möglich ist, obwohl ein Termin vereinbart wurde, werden die bis dahin entstandenen Aufwendungen berechnet.

Bei vollständiger Absage eines bestätigten Auftrags wird die geleistete Abschlagszahlung als pauschale Aufwandsentschädigung einbehalten.

§ 8. Widerrufsrecht

Mit der Bestätigung eines Auftrags verzichtet der Auftraggeber auf das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht, sofern der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf dieser Frist beginnt (§ 356 Abs. 4 BGB).

Diese Regelung betrifft ausschließlich Privatkunden (B2C); für Geschäftskunden (B2B) besteht kein Widerrufsrecht.

§ 9. Nachträgliche Änderungen bei nicht erkennbaren Mängeln

Sollten bei der Angebotserstellung bestimmte Mängel oder Schäden nicht erkennbar gewesen sein, die sich erst während der Arbeiten zeigen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Auftraggeber einen Angebotsnachtrag zu unterbreiten. Dieser muss vom Auftraggeber separat freigegeben werden, bevor weitere Arbeiten erfolgen.

§ 10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit folgenden Einschränkungen:

  • Keine Haftung für Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle.
  • Begrenzte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
  • Keine Haftung für Vorschäden oder für Schäden, die auf vom Auftraggeber beigestellte Ersatzteile zurückzuführen sind.- Gewährleistungsansprüche von Geschäftskunden (B2B) verjähren 12 Monate nach Abnahme der Leistung.

§ 11. Umwelt- und Arbeitsschutz

Der Auftragnehmer achtet auf sachgemäßen Umgang mit Betriebsstoffen wie Öl, Kraftstoff oder Hydraulikflüssigkeiten.

Für Umweltschäden, die durch unsachgemäße Altzustände, Vorschäden oder Undichtigkeiten entstehen, wird keine Haftung übernommen, sofern den Auftragnehmer daran kein Verschulden trifft.

§ 12. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt Falkensee als Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.